18 schreien begonnen hätten. Sie hätten ihn gefragt, weshalb er ihn so geschlagen hätte. Sie hätten ihn mit Glasstücken beworfen. Als sich jemand vom Geschehen entfernt habe, sei ein Messer zu Boden gefallen. Sie hätten dann versucht, ihn von dort wegzuschaffen. Er habe sich dann entfernt, weil er bemerkt habe, dass die Situation ausser Kontrolle geraten sei und er sich in Gefahr befunden habe. Sie hätten versucht, ihn anzugreifen. In diesem Moment habe sich der Privatkläger ihm genähert (pag. 42, Z. 95-105). Auch ein solcher Ablauf lässt sich den Videoaufnahmen nicht entnehmen.