Auffallend ist insbesondere die zeitliche Dimension, die der Beschuldigte dem Geschehen gibt. Er gab an, dass zwischen dem Kniestoss und der Ohrfeige nicht mehr als drei Minuten, vielleicht auch weniger, vielleicht anderthalb bis zwei Minuten vergangen seien (pag. 42, Z. 116). Tatsächlich lagen gemäss den Videoaufnahmen nur wenige Sekunden dazwischen. Obwohl der Beschuldigte mit dieser Tatsache konfrontiert wurde, blieb er bei seinen Aussagen, welche nicht stimmig sind. Es ist schlicht nicht möglich, dass sich all das, was gemäss seinen Ausführungen vorgefallen sein soll, innert dieser kurzen Zeitspanne abgespielt hat.