Erneut wird ersichtlich, dass der Beschuldigte seine Aussagen den Gegebenheiten anzupassen sucht. Die gesamte Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 21. August 2015 hinterlässt den Eindruck, dass sich der Beschuldigte nun einen Ablauf des Vorfalls zurecht gelegt hat, wie er aus seiner Sicht und für ihn günstig hätte ablaufen können. Diese Version stimmt weder mit den Videoaufnahmen noch mit den ihm vorgehaltenen Zeugenaussagen überein. Auffallend ist insbesondere die zeitliche Dimension, die der Beschuldigte dem Geschehen gibt.