17 ein Glas zu Boden fällt, als D.________ bereits am Boden lag. Der Beschuldigte erwähnte nun erstmals eine Ohrfeige. Nachdem er festgestellt habe, dass er nichts mehr unternehmen könne, habe er sich entfernt (pag. 17, Z. 78 f.). Auf diese Aussagen kann nicht abgestellt werden. Der Beschuldigte gab in späteren Einvernahmen schliesslich zu, den Privatkläger mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Zudem ist auf den Videoaufnahmen deutlich ersichtlich, wie der Beschuldigte von Dritten vom Schauplatz zurück in Richtung I.________(Club) geführt wird.