Darüber hinaus ist seinen Aussagen eine Tendenz zu entnehmen, wonach er sich habe verteidigen müssen. Erstmals führte der Beschuldigte aus, dass sich K.________ in Gefahr befunden habe (pag. 17, Z. 70). Erneut nannte der Beschuldigte Flaschen und ein Messer. Wie bereits erwähnt ist auf den Videoaufnahmen einzig zu hören, dass irgendwo