Die Aussagen des Beschuldigten muten doch etwas seltsam an, sind in sich widersprüchlich und stimmen schliesslich auch nicht mit dem Ablauf auf den Videoaufnahmen überein. Der Beschuldigte beschrieb das Verhalten des Privatklägers als aggressiv, was sich wiederum nicht mit den Videoaufnahmen in Einklang bringen lässt. Schliesslich beantwortete er die Frage, ob er jemanden verletzt habe, erneut ausweichend («Ich weiss nicht einmal sicher, ob ich jemanden verletzt habe.» pag. 338, Z. 230 f.). Der Beschuldigte führte weiter aus, dass eine Flasche eingesetzt worden sei, welche am Boden zersplittert sei und er habe ein Messer gesehen, welches jemandem aus der Hand gefallen sei (pag.