16 nen Aussagen entnommen werden, dass er keine eigentliche Ausbildung für seine Tätigkeit als Sicherheitsdienstmitarbeiter absolviert hat (pag. 335, Z. 78 f.). Weiter übe er in seiner Freizeit das Boxen aus. Er lerne auch Übungen zur Selbstverteidigung (pag. 335, Z. 98-103). Seine Aussagen zur Sache fallen erneut vage, aber auch widersprüchlich aus. Obwohl sich der Beschuldigte in seiner ersten Einvernahme noch rein schlichtend und passiv verhalten haben will, führte er nun aus, dass er denke, während der Schlägerei jemanden verletzt zu haben.