Er räumte ein, die eine oder andere Person geschubst zu haben, geschlagen habe er dagegen niemanden (332, Z. 26 f.). Diese ersten Aussagen des Beschuldigten hinterlassen den Eindruck, dieser habe sich defensiv verhalten und habe rein schlichtend eingegriffen, was sich bereits durch die Videoaufnahmen widerlegen lässt. Bei seiner zweiten Befragung vom 26. Juli 2015 machte der Beschuldigte erneut äusserst vage Aussagen. Vorerst kann sei-