Die Videoaufnahmen sind nicht von bester Qualität. Dennoch ist klar ersichtlich, dass der gesamte Vorfall von sichtlich kurzer Dauer gewesen ist. Zwischen der ersten Interaktion des Beschuldigten bis hin zum Schlag gegen den Privatkläger, vergehen nur wenige Sekunden. Innert dieser kurzen Sequenz ist insbesondere nicht zu erkennen, dass der Beschuldigte von den umstehenden Personen eingekesselt oder gar bedroht worden wäre. Die Personen stehen herum und es ist auch keine besondere Aufregung in dieser Menschenmenge erkennbar. Es kann mithin nicht von einem Pulk durch diese Personen gesprochen werden. Der Beschuldigte handelte als einziger unkontrolliert.