00:02–00:05 Die Kamera taucht erneut nach unten links weg in Richtung Boden. Vom Beschuldigten und von D.________ sind für einen Moment nur noch die (unscharfen) Beine erkennbar. D.________ scheint noch mit beiden Füssen auf dem Boden zu stehen. 00:06–00:10 D.________ fällt rückwärts mit nach vorne ausgestreckten Armen ungebremst auf den Rücken bzw. auf den Hinterkopf. Es ist erkennbar, wie K.________ mit der linken Hand noch reflexartig nach dem fallenden D.________ greift, ihn aber nicht zu fassen kriegt (ab 00:08).