11 Insgesamt lässt sich somit festhalten, dass der angeklagte Sachverhalt beweismässig erstellt ist: Der Beschuldigte hat zum Tatzeitpunkt vorerst eine unbekannte Person von hinten niedergetreten. Nur wenige Sekunden danach versetzte er dem herannahenden D.________ mit voller Kraft einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch dieser zu Boden stürzte und sich den Hinterkopf auf der Strasse aufschlug. D.________ zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu.