10 Es sei sein Fehler gewesen, er habe die Situation beruhigen wollen. Er sei nicht davon ausgegangen, dass es soweit gehe (pag. 971, Z. 36 f.). Der Privatkläger sei laut gewesen, als er zu ihm gekommen sei und das habe auf ihn einen schlechten Eindruck gemacht (pag. 971, Z. 42-45; pag. 972, Z. 1-3). Der Privatkläger habe auf ihn einen sehr aggressiven Eindruck gemacht, auch wenn es vielleicht nicht so gewesen sei. Für ihn sei er aggressiv gewesen (pag. 972, Z. 29-31). 10.2 Objektive Beweismittel