zuerst gar nicht wahrgenommen (pag. 970, Z. 36-43). Ausser K.________ [Anm. K.________], ein Arbeitskollege, habe er niemanden gekannt, der in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen sei (pag. 971, Z. 1-4). Auf Vorhalt der Aussagen von K.________, wonach die Situation beruhigt gewesen sei, als der Beschuldigte eingegriffen habe, antwortete dieser, dass er gesehen habe, wie jemand K.________ «auf die Seite tun wollte». Für K.________ seien solche Auseinandersetzungen kein Problem. Er sei bereits seit vier Jahren im Gefängnis. Er sei solche Probleme gewöhnt (pag. 971, Z. 6-10). Er habe in die Auseinandersetzung eingegriffen und als erstes der Person neben K.____