Weiter stellt sich die Beweisfrage, ob Tatsachen bewiesen sind, die dartun, dass es der Beschuldigte für möglich hielt und in Kauf nahm, dass beim Privatkläger durch seinen Schlag eine schwere Verletzung hervorgerufen werden könne. Was der Täter weiss, will und in Kauf nimmt, betrifft eine innere Tatsache und ist Tatfrage. Rechtsfrage ist hingegen, ob gestützt auf die festgestellten Tatsachen bewusste Fahrlässigkeit, Eventualvorsatz oder direkter Vorsatz gegeben ist.