9. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist hingegen, wovon der Beschuldigte ausging und wie er die Situation einschätzte. Die Verteidigung machte zusammenfassend geltend, dass das situative Unvermögen des Beschuldigten entscheidend sei, welcher die Umstände, welche dem Schlag vorangegangen seien, falsch eingeschätzt habe. Der Beschuldigte sei von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgegangen (pag. 975; pag.