___ am 10. März 2017 fest, dass nach der Erstversorgung vom 26. Juli 2015 weitere vier Operationen erfolgt seien, die unmittelbar mit dem Unfallereignis in Zusammenhang stehen würden (pag. 715). Nach wie vor sei die medizinische Versorgung in Folge des Unfallereignisses nicht abgeschlossen (pag. 716). Am 21. März 2017 erfolgte eine weitere Operation, da sich der Privatkläger mit Temperaturen über 41 Grad Celcius im Notfall des L.________ (Spital) präsentierte, worauf eine infektiöse Flüssigkeitskollektion subkutan im Bereich des reimplantierten Knochendeckels (Streptokokken) festgestellt wurde (pag. 717 f). Eine weitere Operation (Implantation einer Frei-