Des Weiteren wurde ein Nasenbeinbruch diagnostiziert. Weiter konnten Zeichen stumpfer sowie allenfalls halbscharfer Gewalteinwirkungen im Gesicht rechtsbetont und am Hinterhaupt links festgestellt werden. Die Hirnblutung war akut lebensbedrohlich und bedurfte unverzüglicher neurochirurgischer Behandlung. Die äusseren Verletzungen im Gesicht sowie am Hinterkopf waren nicht lebensbedrohlich (pag. 174). Sodann zeigte das CT des Schädels des Privatklägers gemäss dem Bericht des L.________ (Spital) vom 6. Dezember 2016 eine weitestgehende Resorption des Knochendeckels linkshemisphärisch.