Der Beschuldigte hat zuerst eine unbekannte Person von hinten niedergetreten. Anschliessend versetzte er dem Privatkläger einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch dieser zu Boden stürzte und mit dem Hinterkopf auf der Strasse aufschlug, wo er liegen blieb. Der Privatkläger wurde per Rettungszuweisung ins Spitalzentrum F.________(Ortschaft) gebracht. Sodann sind die Verletzungen des Privatklägers und die weiteren Folgen des Vorfalls unbestritten.