7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Gegenstand der Berufung des Beschuldigten und der Anschlussberufung des Privatklägers D.________ (nachfolgend nur noch Privatkläger) ist der Schuldspruch zu dessen Nachteil wegen schwerer Körperverletzung, begangen am 26. Juli 2015 auf dem Trottoir zwischen dem H.________(Restaurant) und I.________(Club) in F.________(Ortschaft). Mit Anklageschrift vom 28. Juni 2016 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 569 f.): «Schwere Körperverletzung Eventualiter fahrlässige einfache Körperverletzung