5 zu verurteilen zu 1. einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft im Umfang von 27 Tagen (24.07. – 21.08.2015). 2. den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr gemäss Art. 21 lit. a VKD von CHF 600.00). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).