Die Verfahrenskosten für die Widerrufsverfahren von CHF 600.00 A.________ zur Bezahlung auferlegt wurden. 6. die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers C.________ ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten auf den Zivilweg verwiesen wurde. II. A.________ sei schuldig zu sprechen der schweren Körperverletzung, begangen am 26.07.2015 in F.________(Ortschaft), G.________(Strasse), auf dem Trottoir zwischen H.________(Restaurant) und I.________(Club), zum Nachteil von D.________ und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen