Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 01.11.2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als 1. A.________ schuldig gesprochen wurde der Tätlichkeit, mehrfach begangen am 24.04.2015 in F.________(Ortschaft), G.________(Strasse), I.________(Club), zum Nachteil von C.________; 2. A.________ verurteilt wurde: 2.1 zu einer Busse von CHF 500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 5 Tage; 2.2 zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 40‘000.00 an D.________ bzw. von CHF 3‘000.00 an C.________. 3. der A._____