Fürsprecherin E.________ stellte und begründete ihrerseits die folgenden Anträge (pag. 992 f.): I. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zum Nachteil von D.________, begangen am 26.7.2015 in F.________(Ortschaft), G.________ (Strasse), auf dem Trottoir zwischen H.________ (Restaurant) und I.________ (Club), dadurch dass der Beschuldigte, der im I.________(Club) als Sicherheitsmitarbeiter arbeitete, in eine Auseinandersetzung zwischen Personen, die sich auf dem Trottoir zwischen dem H.________(Restaurant) und dem I.________(Club) abspielte, eingriff.