der fahrlässigen schweren Körperverletzung, begangen am 26.07.2015 in F.________(Ortschaft), z.N. von D.________; und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von maximal 110 Tagessätzen unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 26 Tagen sowie unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zu den Verfahrenskosten der ersten Instanz. III. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen.