Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. November 2017 hinsichtlich Ziff. I soweit Herr A.________ wegen mehrfachen Tätlichkeiten schuldig erklärt worden und zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt worden ist sowie hinsichtlich den Ziffern II., III., IV. 2 und V. 2 in Rechtskraft erwachsen ist. 3 II. Herr A.________ vgt. sei schuldig zu erklären: