2 Nichteintreten auf die Berufung beantrage (pag. 889 f.). Mit Eingabe vom 12. März 2019 teilte der Privatkläger D.________, amtlich vertreten durch Fürsprecherin E.________, mit, dass er Anschlussberufung erhebe. Die Anschlussberufung beschränkte er auf den Zivilpunkt betreffend Schadenersatz (pag. 891 f.). Der Privatkläger C.________ hat sich innert Frist nicht vernehmen lassen.