2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 6. November 2017 fristgerecht Berufung an (pag. 781). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 22. Januar 2019 (pag. 873 f.) reichte der Beschuldigte am 11. Februar 2019 form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein und teilte mit, dass er das Urteil nur in Teilen anfechte. Die Berufung beschränkte sich auf den Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung, die ausgesprochene Sanktion mit Ausnahme der Übertretungsbusse sowie auf den Zivilpunkt (pag.