Weiter auferlegte ihm das Regionalgericht Berner Jura-Seeland die Verfahrenskosten von CHF 600.00 für das Widerrufsverfahren. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zur Bezahlung von CHF 40‘000.00 Genugtuung zzgl. 5% Zins seit dem 26. Juli 2015 an den Privatkläger D.________ und zur Bezahlung von CHF 300.00 Genugtuung an den Privatkläger C.________. Soweit weitergehend wurde dessen Zivilklage betreffend Genugtuung abgewiesen. Die Zivilklagen der beiden Privatkläger wurden betreffend Schadenersatz auf den Zivilweg verwiesen.