__ schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, wobei die Untersuchungshaft von 27 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde. Weiter verurteilte es den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 und auferlegte ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18‘415.70. Die Ersatzfreiheitsstrafe der Übertretungsbusse wurde bei schuldhafter Nichtbezahlung auf fünf Tage festgesetzt (pag. 770, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils).