1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) erklärte A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 1. November 2017 der schweren Körperverletzung, begangen am 26. Juli 2015 in F.________ (Ortschaft) zum Nachteil von D.________, und der Tätlichkeiten, mehrfach begangen am 25. April 2015 in F.________(Ortschaft) zum Nachteil von C.________ schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, wobei die Untersuchungshaft von 27 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde.