4. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 3'028.40 (Gebühren CHF 3'000.00, Auslagen CHF 28.40). IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: