2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 4'500.00, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 07.11.2016 und der Staatsanwaltschaft Zug vom 12.07.2017 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 20.08.2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 45 Tage festgesetzt. 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen und auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7'967.65 (Gebühren CHF 7'872.65, Auslagen CHF 95.00).