Die auf den Freispruch gemäss Ziff. I.1 hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 921.55 (Gebühren CHF 921.55) werden dem Kanton Bern auferlegt. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der fahrlässigen Körperverletzung, begangen am 15.11.2016 in F.________ z.N. G.________; 2. der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen eines Ausländers ohne Bewilligung, begangen durch Beschäftigen von H.________ in der Zeit vom 11.11.2016 bis am 18.11.2016 in F.________; und unter Berücksichtigung der Schuldsprüche gemäss Ziff. I.2 sowie in Anwendung von