69 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 28.02.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde: 1.1. von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz durch Förderung der rechtswidrigen Einreise und Aufenthalts, angeblich begangen am 31.05.2017 in I.________; 1.2. von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das AHVG, angeblich begangen in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 in F.________.