68 sagten Urteilseröffnung (Reduktion um 2:00 Stunden) entsprechende Kürzungen vorgenommen wurden. Eine weitere Kürzung erfolgte betreffend den Posten «Redigieren Kostennote und schriftlicher Antrag», wofür 0:45 Stunden als angemessen erachtet werden. Rechtsanwalt D.________ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 4'276.10 zu entschädigen. Der Umfang der Rückerstattungspflicht richtet sich gleich den Verfahrenskosten nach dem Obsiegen oder Unterliegen der Partei.