16.1 Rechtsanwalt B.________ Für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wird die Entschädigung gestützt auf die Kostennote vom 2. September 2020 (pag. 1010) festgesetzt. Rechtsanwalt B.________ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 4'784.25 zu entschädigen. Der Umfang der Rückerstattungspflicht richtet sich gleich den Verfahrenskosten nach dem Obsiegen oder Unterliegen der Partei.