Vor Obergericht erfolgten zwei Schuldsprüche und eine deutliche Verschärfung der Sanktion. A.________ ist demnach mit seinen Anträgen vor der oberen Instanz unterlegen und hat die auf ihn entfallenden Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'028.40 (Gebühren CHF 3'000.00, Auslagen CHF 28.40) zu tragen. 15.2.2 C.________ C.________ hat in den beiden strittigen Schuldpunkten einen Freispruch beantragt. In einem Punkt wurde er verurteilt, im anderen entsprechend seinem Antrag freigesprochen.