___ in einem Punkt ebenfalls freigesprochen, im zweiten Punkt jedoch verurteilt. Es rechtfertigt sich deshalb, die vorinstanzlichen Gebühren je hälftig C.________ und dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen. Die zu verteilende Gebühr setzt sich zusammen aus der Gebühr der Untersuchung von CHF 1'376.10, der Gerichtsgebühr der Vorinstanz von CHF 400.00 sowie der Gebühr von CHF 500.00 für die schriftliche Urteilsbegründung, ausmachend total CHF 2'276.10. C.________ und der Kanton Bern haben somit je eine Gebühr in der Höhe von CHF 1'138.05 zu tragen. Auf den Schuldspruch von C._