Die von A.________ zu tragenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich somit auf total CHF 7'967.65 (Gebühren CHF 7'872.65, Auslagen CHF 95.00). 15.1.2 Neuverteilung C.________ Die auf C.________ entfallenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'946.10 [recte: CHF 1'976.10] (Gebühr Untersuchung CHF 1'376.10, Gebühr Vorinstanz CHF 400.00, Auslagen CHF 200.00) wurde vor der ersten Instanz als Folge der umfassenden Freisprüche dem Kanton Bern auferlegt. Vor der oberen Instanz wurde C.________ in einem Punkt ebenfalls freigesprochen, im zweiten Punkt jedoch verurteilt.