66 Die vorinstanzlichen Schuldsprüche sind in Rechtskraft erwachsen – A.________ hat somit die darauf entfallenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 5'624.50 vollumfänglich zu tragen. Von den vier vorinstanzlichen Freisprüchen sind zwei in Rechtskraft erwachsen. In Bezug auf die beiden anderen, angefochtenen Freisprüche erfolgten vor der oberen Instanz Schuldsprüche. Die vor der oberen Instanz noch zu beurteilenden Delikte betrafen deutlich schwerwiegendere Delikte als die beiden rechtskräftig gewordenen Freisprüche.