768 ff.). An dieser durch die Vorinstanz vorgenommene Aufteilung der Verfahrenskosten zwischen den beiden Beschuldigten wird festgehalten. 15.1.1 Neuverteilung A.________ Die auf A.________ entfallenden Gebühren von CHF 7'694.20 für die Untersuchung und CHF 600.00 Gerichtsgebühren wurden im erstinstanzlichen Urteil zu zwei Dritteln (CHF 5'129.50 plus CHF 400.00) den Schuldsprüchen zugewiesen und zusätzlich zu den Auslagen von CHF 95.00 A.________ zur Bezahlung auferlegt.