65 14.6 Fazit Strafzumessung C.________ wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public de l’arrondissement du Nord vaudois, Yverdon, vom 10. August 2017. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben. Die Probezeit wird auf drei Jahre festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung 15. Verfahrenskosten