14.5 Tagessatzhöhe Die fünfköpfige Familie von C.________ erhält monatlich CHF 4'700.00 von der Sozialhilfe (pag. 916 f.). Dieses Einkommen ist aufgrund der engen finanziellen Verhältnisse in Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung um die Hälfte auf CHF 2'350.00 zu reduzieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_689/2010 vom 25. Oktober 2010 E. 6.2). Nach dem allgemeinen Abzug sowie den Abzügen für die Partnerin und die drei Kindern resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 30.00.