14.4 Bedingter Vollzug C.________ lebt mit seiner langjährigen Partnerin und den drei gemeinsamen Kindern in O.________. Die Familie wird vom Sozialdienst unterstützt. Die durch die Arbeitslosigkeit frei gewordene Zeit nutzt C.________ offenbar, um Französisch zu lernen (pag. 973 Z. 40). Die bisher ausgesprochenen Vorstrafen bezogen sich nicht auf einschlägige Delikte. Zudem ist C.________ seit der Eröffnung des vorliegenden Strafverfahrens am 27. März 2018 (pag. 4) resp. seit dem letzten Delikt am 18. Februar 2017 nicht mehr strafrechtlich aufgefallen (pag.