Es rechtfertigt sich dabei eine Erhöhung der Strafe um 30 Strafeinheiten. Die hypothetische Gesamtstrafe beläuft sich dadurch auf 50 Strafeinheiten, wovon die bereits ausgefällten 40 Strafeinheiten wieder abzuziehen sind. Es resultiert daraus eine Strafe von 10 Einheiten als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public de l’arrondissement du Nord vaudois, Yverdon, vom 10. August 2017.