Es ist demnach nicht möglich, eine Freiheitsstrafe auszusprechen. C.________ ist mit einer Geldstrafe zu belegen. 14.3 Retrospektive Konkurrenz C.________ wurde am 10. August 2017 vom Ministère public de l’arrondissement du Nord vaudois, Yverdon, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt (pag. 896). Diese Verurteilung erfolgte nach der Begehung des vorliegend beurteil-