63 A.________ noch am selben Morgen gegenüber der Polizei an, nicht selber gefahren zu sein. Zuletzt gestand H.________ am Nachmittag desselben Tages in einer polizeilichen Einvernahme, den Unfall verursacht zu haben. Es rechtfertigt sich deshalb, die Strafe in Anwendung von Art. 22 Abs. 1 i.V.m. Art. 24 StGB auf 20 Strafeinheiten zu reduzieren. 14.1.5 Täterkomponente C.________ lebt mit seiner Partnerin und drei Kindern zusammen in O.________ und wird von der Sozialhilfe unterstützt.