14. C.________ C.________ ist für die versuchte Anstiftung zu falscher Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 StGB zu bestrafen. Die versuchte Anstiftung wird wie der Versuch zum Verbrechen bestraft, zu dem die betroffene Person hätte bestimmt werden sollen (Art. 24 Abs. 2 StGB). Für die Bemessung der Strafe bei einer versuchten Tatbegehung legt das Gericht in einem ersten Schritt die schuldangemessene Strafe für das vollendete Delikt fest. Die derart ermittelte hypothetische Strafe ist in der Folge unter Berücksichtigung des fakultativen Strafmilderungsgrunds von Art.