Dies ergibt eine hypothetische Gesamtbusse von CHF 8'450.00. Werden davon die bereits ausgesprochenen Bussen von insgesamt CHF 3’950.00 wieder abgezogen, resultiert daraus eine Zusatzstrafe von CHF 4'500.00. 13.9.7 Ersatzfreiheitsstrafe Gestützt auf Art. 106 Abs. 2 StGB spricht das Gericht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird vorliegend praxisgemäss auf 45 Tage festgelegt. 13.9.8 Fazit Gesamtbusse A.__