Die Bussen sind teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 7. November 2016 und der Staatsanwaltschaft Zug vom 12. Juli 2017 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 20. August 2019 auszusprechen. Zu Gunsten des Beschuldigten und in Einklang mit der vorinstanzlichen Methodik wird die teilweise Zusatzstrafe gebildet, indem die Bussen der drei bereits erfolgten Urteile mit einem Faktor von ca. 2/3 zur Gesamtbusse für die vorliegend zu beurteilenden Delikte asperiert werden.